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Directors' Dealings

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG*
Folgende mitteilungspflichtige Geschäfte mit Aktien/Wertpapieren oder Rechten (Directors' Dealings*) wurden von den jeweiligen Mitteilungspflichtigen an die Tognum AG (TGM; ISIN: DE000A0N4P43; WKN: A0N4P4) als veröffentlichungspflichtigen Emittenten übermittelt:

Directors' Dealings bis 12.08.2010

*HINWEIS:
Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte in Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehende Finanzinstrumente tätigen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vorgenannten in enger Beziehung stehende Personen (z.B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).

Weitere Informationen zu den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß § 15a WpHG finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unter www.bafin.de